Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verkäufe und Lieferungen von hergestellten Produkten und Dienstleistungen an einen Käufer, der im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Die AGB sind Bestandteil des Kaufvertrags und allein maßgeblich. Alle anderen Dokumente, wie Prospekte oder Kataloge, die vom Verkäufer herausgegeben werden, haben nur einen indikativen Wert. Wenn in den AGB das Erfordernis eines schriftlichen Dokuments gefordert wird, muss dieses vom Erklärenden unterzeichnet werden.

Die Vertragsdokumentation zwischen dem Verkäufer und dem Käufer besteht aus den folgenden Dokumenten:

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die AGB)

  • und die vom Käufer bestätigte Bestellung

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der Bestellung und den Bestimmungen der AGB haben die Bestimmungen der Bestellung Vorrang.

Die Fotos auf www.factory5.tech dienen der Illustration und sind nicht Teil der Vertragsbedingungen. 


2. Angebot, Auftrag und Auftragsbestätigung

Sofern nicht anders angegeben, ist jedes vom Verkäufer gemachte Angebot ein unverbindliches Angebot. Preise und Lieferfristen gelten nur für die bestellten Mengen. Die Bestellung erfolgt schriftlich, entweder per Brief, Fax oder E-Mail. Sie muss vom Verkäufer bestätigt werden. Ist die Auftragsbestätigung unrichtig, so teilt der Käufer dies dem Verkäufer sofort nach Erhalt mit. Erfolgt keine Mitteilung, so ist allein die Auftragsbestätigung maßgeblich. Der Auftragsbestätigung wird ein Exemplar der AGB beigefügt, es sei denn, der Käufer ist bereits im Besitz eines solchen Exemplars. Sofern nicht anders angegeben, gelten die AGB als vom Käufer angenommen. Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Nach Abschluss des Kaufvertrags kann der Käufer eine Bestellung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers stornieren oder ändern. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Käufer alle Kosten aufzuerlegen, die sich aus einer solchen Stornierung oder Änderung ergeben könnten.


3. Preis, Änderung

Die gelieferten Produkte werden zu dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Preis in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, netto ab Werk, ohne Steuer, ohne Verpackung, unversichertes Produkt und ohne Abzüge. Jede Änderung des in der Auftragsbestätigung angekündigten Preises muss Gegenstand einer schriftlichen und begründeten Mitteilung des Verkäufers sein. Der Käufer, der diese Änderung ablehnt und seine Bestellung storniert, verpflichtet sich, den Verkäufer nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich darüber zu informieren. Das Schweigen des Käufers auf die Änderungsmitteilung gilt als stillschweigende Annahme der Änderung. Bei Bestellungen und Lieferabrufen für kleine Mengen kann ein Preisaufschlag als Beteiligung an den Verwaltungskosten erhoben werden.

4. Nebenkosten, sonstige Leistungen

Alle Nebenkosten, wie z. B. für Verpackung, Transport, Versicherungen, Ausfuhrgenehmigungen sowie andere Genehmigungen und Zertifizierungen, gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer trägt auch alle Steuern, Abgaben, Beiträge, Zölle und sonstigen Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden. Wenn die Lieferung auf Wunsch des Käufers oder aus einem Grund, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verschoben wird, gelten alle Kosten im Zusammenhang mit den vom Verkäufer getroffenen Maßnahmen (Lager, Aufbewahrung, Versicherungen gegen Schäden aller Art usw.) ebenfalls als Nebenkosten, die vom Käufer zu tragen sind. Lieferverzögerungen, wie sie aus Art. 7 AGB hervorgehen, bleiben vorbehalten.

5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist vom Käufer innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware fällig. Diese Frist muss auch dann eingehalten werden, wenn der Transport oder der Empfang der Ware aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verzögert oder unmöglich gemacht wurde. Jeder Betrag, der nicht zum vorgesehenen Fälligkeitsdatum gezahlt wird, führt von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9% pro Jahr. Diese Zinsen laufen ab dem Tag der Fälligkeit bis zur Zahlung. Der Käufer hat darüber hinaus alle durch den Zahlungsverzug verursachten Kosten, insbesondere Mahngebühren, zu tragen. Jede Aussetzung der Zahlung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Dasselbe gilt für jede Einrede der Aufrechnung. In besonderen Fällen, insbesondere wenn der Kredit des Käufers angeschlagen ist, behält sich der Verkäufer das Recht vor, vom Käufer Sicherheiten oder die vollständige Zahlung vor der Lieferung der Ware zu verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentümer der gelieferten Produkte. Der Käufer achtet auf die Einhaltung des Eigentumsrechts des Verkäufers und informiert gegebenenfalls Dritte darüber. Er verpflichtet sich, an der Seite des Verkäufers alle Schritte zu unternehmen, die zur Wahrung dieses Rechts erforderlich sind, insbesondere die Eintragung in das entsprechende Register.

7. Lieferung

Die Lieferung erfolgt entweder durch direkte Übergabe des Produkts an den Käufer, durch einfache Mitteilung, dass es zur Verfügung steht, oder durch Auslieferung an einen Spediteur oder Frachtführer in den Geschäftsräumen oder Lagern des Verkäufers. In Ausnahmefällen behält sich der Verkäufer das Recht vor, Lieferungen in Raten zu erbringen und für jede Lieferung eine separate Rechnung vorzulegen. Das Lieferdatum wird in der Auftragsbestätigung festgelegt. Wenn die Parteien eine Frist vereinbart haben, nach deren Ablauf die Lieferung erfolgen soll, beginnt diese Frist mit dem Tag der Auftragsbestätigung zu laufen. Die vereinbarte Frist kann nur eingehalten werden, wenn der Verkäufer über alle für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Daten verfügt. Wenn der Verkäufer absieht, dass er nicht zum angekündigten Termin liefern kann, muss er dies dem Käufer unverzüglich schriftlich unter Angabe des Grundes und, wenn möglich, des neuen Liefertermins mitteilen. Lieferverzögerungen können nicht zu Schadensersatz, Zurückbehaltung oder Stornierung laufender Aufträge führen. Wenn der Verkäufer jedoch 3 Monate nach dem vorgesehenen Liefertermin aus einem anderen Grund als einem Fall höherer Gewalt nicht erfüllt hat, kann der Verkauf auf Antrag einer der beiden Parteien aufgelöst werden. Was der Käufer bereits gezahlt hat, wird ihm zurückerstattet. Die Lieferfrist kann bei Hindernissen, die der Verkäufer trotz angemessener Bemühungen nicht abwenden konnte, oder bei höherer Gewalt wie Krieg, Aufruhr, Feuer, Naturkatastrophen, Streiks oder Unfällen verschoben werden. Aus herstellungstechnischen Gründen kann die Anzahl der gelieferten Teile um plus/minus 10 % von der Gesamtbestellmenge abweichen. Eine Versicherung gegen Transportrisiken wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Wir fordern unsere Kunden daher auf, vor Annahme der Sendung Beschädigungen, Bruch, Verlust, Transportverzögerungen usw. durch das Transportunternehmen feststellen zu lassen, wobei wir uns das Recht auf Regress vorbehalten.


8. Übertragung der Risiken

Die Gefahr geht spätestens dann auf den Käufer über, wenn die Lieferungen das Werk verlassen. Daraus ergibt sich insbesondere, dass die Waren auf Risiko des Käufers reisen. Wird die Lieferung auf Wunsch des Käufers oder aus anderen Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Lieferung vorgesehenen Zeitpunkt auf den Käufer über. Ab diesem Zeitpunkt werden die Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Käufers gelagert und versichert.

9. Erhalt der Ware

Unbeschadet der gegenüber dem Spediteur zu treffenden Vorkehrungen müssen Reklamationen, die sich auf die Menge oder die Beschaffenheit der Ware beziehen, sofort nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden. 

10. Anzeige von Mängeln und Pflichten des Käufers

Die einzigen Mängel, die eine Garantie begründen, sind Material- oder Herstellungsfehler. Wenn der Käufer solche Mängel feststellt, muss er den Verkäufer schriftlich benachrichtigen. Die Mitteilung muss eine Aufzählung und Beschreibung der Mängel enthalten, die es dem Verkäufer ermöglicht, sich ein Bild von ihrer Art und Bedeutung zu machen. Der Käufer ist verpflichtet, den Zustand der gelieferten Produkte zu überprüfen, sobald er nach dem üblichen Geschäftsgang dazu in der Lage ist. Wenn er bei dieser Gelegenheit offensichtliche Mängel entdeckt, für die der Verkäufer haftet, muss er ihn innerhalb einer angemessenen Frist davon in Kenntnis setzen. Mängel, die bei der Überprüfung nicht festgestellt werden konnten und sich später herausstellen, sind versteckte Mängel. Solche Mängel müssen dem Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist mitgeteilt werden. Um sich auf solche Mängel zu berufen, muss der Käufer dennoch innerhalb der Frist des Art. 13 AGB Gewährleistungsansprüche geltend machen. Um sein Recht auf Gewährleistung zu wahren, ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Produkte aufzubewahren. Bei versteckten Mängeln wird er deren Gebrauch soweit wie möglich einstellen. Er wird dem Verkäufer jede Möglichkeit geben, die Mängel festzustellen und zu beheben. Er wird in jedem Fall davon absehen, selbst einzugreifen oder einen Dritten zu diesem Zweck einzuschalten, es sei denn, der Verkäufer hat dem ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die Kosten im Zusammenhang mit den Schritten des Verkäufers trägt dieser, sofern er einen durch diesen Artikel garantierten Mangel findet.Das Recht auf Gewährleistung aus Art. 13 AGB erlischt vorzeitig, wenn der Käufer die vorgenannten Pflichten verletzt hat.

11. Rückgabe von Produkten mit offensichtlichen Mängeln 

Produkte mit offensichtlichen Mängeln können nur nach vorheriger schriftlicher Mitteilung des Käufers an den Verkäufer zurückgesandt werden. Jede Rücksendung von Produkten wird einer qualitativen und quantitativen Prüfung unterzogen. Eine solche Rücksendung wird nur akzeptiert, wenn die Produkte nicht benutzt wurden. Nach der Überprüfung entscheidet der Verkäufer über die Beanstandungen des Käufers.

12. Verbot der Einstellung

Mit dem vorliegenden Vertrag verpflichtet sich der Kunde, den oder die im Rahmen des Projekts zur Verfügung gestellten Mitarbeiter nicht abzuwerben/einzustellen. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel wird ein Betrag, der einem Jahresgehalt des abgeworbenen Mitarbeiters entspricht, als Strafklausel vom Kunden an CHIRON Swiss AG gezahlt. Alle weiteren Schäden bleiben vorbehalten. Das Anstellungsverbot besteht 12 (zwölf) Monate über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

13. Gewährleistung aufgrund von Mängeln

Sofern nicht anders vereinbart, werden die Produkte für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Lieferdatum gegen Material- oder Verarbeitungsfehler garantiert. Ungeachtet der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen erstreckt sich die CHIRON Swiss Garantie nicht auf Produkte Dritter. Produkte Dritter werden gemäß den Garantien ihrer Hersteller oder Verleger repariert, und wo immer möglich wird CHIRON Swiss Ihnen diese Garantien gewähren. Wenn solche Mängel nachgewiesen werden, muss der Verkäufer nach seiner Wahl die defekten Teile so schnell wie möglich und kostenlos reparieren oder ersetzen. Beim Verkauf von überholten Maschinen erstreckt sich die Garantie nur auf die neuen, von unserem Unternehmen eingebauten Teile.

14. Ausschluss der Garantie

Jeglicher Schadensersatz, der über die in Art. 12 AGB genannte Mängelgewährleistung hinausgeht, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel und Beschädigungen, die durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einwirkungen (falsche Montage, mangelhafte Wartung, anormaler Gebrauch) oder durch eine vom Verkäufer nicht vorgesehene oder angegebene Veränderung des Produkts verursacht werden, sind von der Garantie ausgeschlossen. Im Übrigen und selbst wenn ein zur Garantie berechtigender Mangel anerkannt wird, kann der Käufer keinen Ersatz für Schäden geltend machen, die mit Produktionsverlusten, Betriebsverlusten, Geschäftsverlusten oder anderen direkten oder indirekten Schäden verbunden sind. 

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die AGB unterliegen sowohl bei ihrer Auslegung als auch bei ihrer Ausführung ausschließlich dem Schweizer Recht. Die Regeln des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ausschließlich zuständig für Streitigkeiten jeglicher Art oder Anfechtungen im Zusammenhang mit der Entstehung und Ausführung der Bestellung sind die Gerichte am Sitz des Verkäufers.

Version: 01

Datum: 12.10.16

Status: Aktiv